Mikrofone in der U‑Bahn

Dass sich die BVG immer mehr zu einem Betrieb entwi­ckelt, der gerne seine Fahr­gäste über­wacht, weiß man längst. Durch fast 11.000 Kame­ras in Bussen, Zügen und Bahn­hö­fen wird man beob­ach­tet und diese Zahl steigt jähr­lich um 10%. Nun wurde bekannt, dass sie sich nicht mit dem Filmen der Passa­giere begnügt. Ein Groß­teil der Kame­ras hat auch Mikro­fone und kann die Aufnah­men über­tra­gen. Man mag den Video-Über­wa­chung bei sehr gutem Willen zu Gute halten, dass sie even­tu­ell Straf­ta­ten aufklä­ren hilft. Offen­bar aber nicht die Straf­tat, dass die BVG ihre Fahr­gäste abhört.

Laut BVG werden die Kame­ras ab Werk mit Mikro­fo­nen gelie­fert, sind stan­dard­mä­ßig aber nicht in Betrieb. Doch was soll man von einer solchen Aussage halten, wenn der Verkehrs­be­trieb bisher nicht mal zuge­ge­ben hat, dass er über­haupt in der Lage ist, die Passa­giere zu belau­schen? Erst auf Nach­frage aus dem Abge­ord­ne­ten­haus hat die BVG das zuge­ge­ben. Und wieso bestellt sie Kame­ras mit Mikro­fo­nen, wenn sie diese doch gar nicht braucht? Und wenn sie in der Lage zur Audio-Über­wa­chung ist, wieso werden die Fahr­gäste nicht per Schil­dern darauf hinge­wie­sen, so wie auch auf die Video-Über­wa­chung?

Der FDP-Abge­ord­nete Marcel Luthe sagt dazu: „Die BVG legt die tech­ni­sche Grund­lage für eine anlass­lose Total­über­wa­chung der Bürger. Jede vorhan­dene Tech­nik wird früher oder später einge­setzt und sodann auch das gespro­chene Wort von einem Staats­un­ter­neh­men über­wacht.“

Den Fahr­gäs­ten bleibt künf­tig nur die Gewiss­heit, in Bussen und Bahnen genau über­le­gen zu müssen, was sie in Gesprä­chen von sich geben. Denn eine nach­voll­zieh­bare Begrün­dung, wieso die Kame­ras auch zum Abhö­ren geeig­net sind, hat die BVG bisher nicht gelie­fert. Viel­leicht ja: „Weil wir dich lieben“

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4 Kommentare

  1. Darf nicht JEDER in der ÖFFENT­LICH­KEIT Aufzeich­nun­gen machen?!?
    Dann gilt nicht StGB 201, maxi­mal Persön­lich­keits­recht. Das regelt aber nicht die Aufzeich­nung an sich, nur die Veröf­fent­li­chung. Und da reicht es dann ja, die Stimme zu verfrem­den, und in einem Video das Gesicht unkennt­lich zu machen.
    Wich­tig könnte noch sein dass die aufzu­zeich­nen­den Passan­ten Fremde in ihrer Hörweite haben, die sie auch bemer­ken können müssen.
    Damit wird die wich­tige “Öffent­lich­keit” herge­stellt.
    Z.B. bei Film­ak­tio­nen in der Öffent­lich­keit.
    Szena­rio: Gepark­tes Auto oder Fahr­rad auf dem ein provo­kan­ter Spruch steht.
    Werbung für eine provo­kante Abtrei­bungs­seite oder ein Zitat von Dr. Brosa (Googlet: Poli­zei Sammel­be­cken) in Kombi­na­tion mit einem Link zu AmnestyPolizei.de, etc…
    Und die Reak­tio­nen der Passan­ten darauf werden gefilmt.
    Stellt das Team noch ganz “zufäl­lig” eigene Leute dane­ben, ist die Öffent­lich­keit bekräf­tigt.

    • @Tobias, es gibt einen grund­sätz­li­chen und gravie­ren­den Unter­schied zwischen a) Video­auf­nah­men und b) Tonauf­nah­men: ohne zu sehr in die Details zu gehen: Videos dürfen oftmals zwar aufge­nom­men werden, in manchen Fällen ist jedoch die Veröf­fent­li­chung verbo­ten. Anders bei Tonauf­nah­men, bei denen oftmals schon allein die Aufnahme einen Straf­tat­be­stand darstellt, unab­hän­gig von einer Veröf­fent­li­chung.

      • Genau das hatte Ich ja geschrie­ben, der Faktor der “Öffent­lich­keit” war recht­lich gemeint.
        Es wäre gut, würde mal ein abso­lu­ter Experte etwas dazu sagen/schrieben.
        Wie wird “Öffent­lich­keit” herge­stellt.
        Denn die Person die spricht, muss dafür ja nicht zwangs­läu­fig wissen dass sie aufge­zeich­net wird.
        Z.B. bei einer Rede auf dem Markt­platz. Da kann jeder einfach Audio aufzeich­nen, ohne die Person zu infor­mie­ren.
        Haben Profis Möglich­kei­ten “Öffent­lich­keit” herzu­stel­len?
        StGB 201 gilt z.B. nicht bei Öffent­li­chen Gerichts­pro­zes­sen.
        Es mag andere Gerichts“regeln”, “Gesetze” geben, aber das harte StGB 201 ist nicht anwend­bar. Ein RA hat sogar mal gebloggt dass es ein straf­freies Verge­hen wäre.

        Ange­nom­men ein Profi erhält den Auftrag ein Fahrrad/Auto mit einem provo­kan­ten Spruch zu parken, und die Reak­tio­nen darauf zu filmen.
        Da geht es ja gerade darum, was die Perso­nen sagen.
        Um z.B. den Charak­ter, die Einstel­lung zu dem “Frevel” zu doku­men­tie­ren.
        Wie Reak­tio­när, Obrig­keits­hö­rig, Unter­tä­nig etc. die Menschen sind.
        Das Gesicht kann Ich erset­zen (durch ein völlig ande­res, auch das von Hitler etc.), und so die inter­es­sante Mimik erhal­ten. Sagt ja auch was über den Menschen aus.
        Aber die Spra­che.
        Wer glaubt denn wirk­lich, dass TV-Teams “aus Gedächt­nis­pro­to­koll” nach­spe­chen?!?
        Ich kann es suchen, aber jemand vom Fach schriebt ganz offen auf seiner Seite dass man da den Ton aufzeich­net, und im Studio den Text abtippt.
        Dann wird das Origi­nal stark verschlüs­selt und in den Safe gelegt. Ein Kopie wird vom Ton an der Stelle befreit. Falls es eine Haus­su­chung gibt, findet die Poli­zei nichts belast­ba­res, und hat auch keine Chance das verschlüs­selte Mate­rial zu knacken.

        “Nach­spre­chen” (nicht wirk­lich wie beschrie­ben) ist aber auch aufwän­dig. Idea­ler­weise hat mal einige Leute die das spre­chen, und so gut wie möglich die Origi­nal­mo­du­la­tion, die Emotio­nen etc. nach­spre­chen. Auch dafür soll­ten die das Origi­nal hören.
        Ja, Ich meine, das Gesetz an sich ist vervicht­bar, auch wenn das für schlichte Menschen “naiv” klin­gen mag. Auch wenn es mich selbst tref­fen kann.
        Es wäre ja schon ein Kompro­miss wenn die Veröf­fent­li­chung verbo­ten ist.
        Das erlaubt Trans­skripte, aber auch Nach­spre­chen auf Basis des Origi­na­les. Sowie auch Aufnah­men für Gerichte, egal ob es um Mord oder Zivil­recht geht.
        Denn ein Gericht kann heute ja belie­big entschei­den. Bei einem Mord ille­gale Aufnah­men zulas­sen, aber wenn es “nur” um 50.000 Euro im Zivil­recht geht ableh­nen.
        Wider­wär­tig.
        Außer­dem hätte man die Möglich­keit die Stimme selbst zu verän­dern.
        Heute gibt es Soft­ware wie “Deepf­ake”, morgen evtl. eine um die Stimme in eine andere zu ändern. Und damit wäre es nicht mehr das Origi­nal, und eine Veröf­fent­li­chung theo­re­tisch legal. Wenn zumin­dest fürs Erste der 201 so geän­dert würde, dass er der Situa­tion beim Video entspricht.

        Was sich da auch stellt, ist die Frage, was ist, wenn jemand aufzeich­net, die Verjäh­rungs­frist abwar­tet, und es einfach dann veröf­fent­licht.
        Dann wäre maxi­mal noch Persön­lich­keits­recht möglich, aber nicht mehr das StGB.

        Oder moderne Mittel wie eine Live-Sprach­er­ken­nung.
        Da findet keine Aufzeich­nung auf einen Tonträ­ger statt.
        Der Beweis­wert ist natür­lich sehr viel gerin­ger bis nicht vorhan­den, was aber für den Betrof­fe­nen ein Vorteil ist. Weshalb aber auch der Zweck des Geset­zes nicht über­trag­bar wäre. Mit so einer Aufnahme kann man ja jemand beweis­kräf­tig vorfüh­ren. Bei einer angeb­lich einge­setz­ten Sprach­er­ken­nung kann der Text auch selbst geschrie­ben sein.

        Eine Soft­ware extra zu dem Zweck sollte fürs Erste mal optisch die Stim­men tren­nen können. Z.B. farbig, mit Spre­cher A, B… etc. markie­ren. Und idea­ler­weise, auch gleich­zei­tig gespro­che­nes tren­nen können.
        Außer­dem sollte die Sprach­me­lo­die etc. gesi­chert werden. in Compu­ter­da­ten, nicht als verbo­tene Aufzeich­nung. So dass wenn das danach eine Compu­ter­stimme vorle­sen würde, diese auch die Sprach­me­lo­die, Aggres­sio­nen, Emotio­nen etc. wieder­gibt.

        Wenn man dann in der Zukunft einmal jeden Menschen von dem man (heute bei Adobe Vocal) 20 Minu­ten Spra­che hat von einem Compu­ter echt klin­gend künst­lich spre­chen lassen kann, könnte man sogar wieder ein “origi­nal” klin­gen­des Fake nach­bil­den.
        Aufgrund des Umwe­ges wäre dies aber kein Verstoß gegen StGB 201.
        Weil nie “das nicht­öf­fent­lich gespro­chene Wort eines ande­ren auf einen Tonträ­ger” aufge­nom­men wurde.
        Und als Beleg hat man die Compu­ter­da­ten.
        Ähnlich wie bei compu­ter­ge­nerier­ten Videos ille­ga­ler Hand­lun­gen.
        Wenn die perfekt sind, sind die Zwischen­da­ten wie Draht­git­ter­mo­delle der Beweis dass keine Straf­tat vorliegt…

        Um so besser und einfa­cher Sprach­fakes möglich werden, um so sinn­lo­ser wird eh der StGB 201.
        Was Ich als Vorteil sehe. Wenn jeder jeder­zeit Aussa­gen von jedem ande­ren (evtl. mit weni­gen Minu­ten Audio aus erlaub­tem Heim­vi­deo etc.) perfekt fälschen kann, verliert auch eine echte Aufzeich­nung an Beweis­wert gegen­über der Bevöl­ke­rung (wenn man etwas einfach so online veröf­fent­licht um die Person anzu­pran­gern).
        Um so mehr kann man dann über die Abschaf­fung von StGB 201 eines Tages im Ganzen nach­den­ken.
        Auch wenn Ich persön­lich dafür nicht die Basis der einfa­chen Fälsch­bar­keit brau­che.

        Evtl. erscheint ja auch endlich mal die Soft­ware welche sehr gut Lippen lesen können soll.
        Wenn das Video an sich nicht verbo­ten ist, dann kann man das was die Person sagt hinter­her auch noch über das Lippen lesen bele­gen…
        Auto­ma­tisch mit Soft­ware (Stand 2016, Google):
        https://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Software-Deepmind-Google-KI-kann-Lippenlesen-16753827.html

  2. Das war recht ausführ­lich…
    mir geht es aber nicht nur um die Recht­mä­ßig­keit, auch wenn die natür­lich eben­falls ein Krite­rium ist. Aber: Ich möchte einfach nicht, dass man mich im Bus der der Bahn abhört. Ich gehöre nicht zu den Laut-ins-Handy-Schrei­ern, die man oft neben sich sitzen hat. Die machen ihre Gesprä­che ja eh öffent­lich.
    Privat geführte Gesprä­che sollen auch privat blei­ben. Zumal sich eh die Frage stellt, wozu das Abhö­ren dienen soll. Dass manch­mal jemand nach einer Straf­tat über Video iden­ti­fi­ziert werden kann, ist schon klar, auch wenn ich diese Über­wa­chung auch ablehne. Aber was bitte soll mit der Audio­auf­zeich­nung erreicht werden?

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