Kuhle Wampe oder: Wem gehört die Welt?

Der Kino­film Kuhle Wampe oder: Wem gehört die Welt? ist in den Endmo­na­ten der Weima­rer Repu­blik entstan­den und gehört zum Genre des Prole­ta­ri­schen Films. Es ist formal ein Spiel­film, gleich­zei­tig aber auch ein Doku­men­tar- und Propa­gan­da­film, der die Lebens­ver­hält­nisse in den frühen 1930er Jahren beschreibt und anpran­gert. Einer der Dreh­buch­au­to­ren war Bertolt Brecht.

Der Film schil­dert auf beein­dru­ckende und beklem­mende Weise die Armut und Hoff­nungs­lo­sig­keit der Arbei­ter im dama­li­gen Berlin. Er zeigt die Fami­lie Böhni­cke, die aus ihrer Wohnung gewor­fen wird, nach­dem sich ein Fami­li­en­mit­glied aus dem Fens­ter gestürzt hat. Sie ziehen auf den Zelt­platz Kuhle Wampe am Müggel­see, die Toch­ter ist schwan­ger und kann sich keine Abtrei­bung leis­ten. Einer der Höhe­punkte des Films ist eine Fahrt mit der S‑Bahn in die Stadt, wo Menschen aus verschie­de­nen Schich­ten aufein­an­der tref­fen.

Die Dreh­ar­bei­ten zu Kuhle Wampe muss­ten damals durch KPD-Mitglie­der geschützt werden, weil sie durch SA-Männer gestört wurden. Der gesamte Film steht einer­seits in der Tradi­tion von Mutter Krau­sens Fahrt ins Glück, der das Elend der prole­ta­ri­schen Menschen zu dieser Zeit zeigt. Gleich­zei­tig ist er aber auch ein Spiel­film im kommu­nis­ti­scher Propa­gan­da­stil, so wie er damals üblich war.

Kurz nach seinem Erschei­nen am 30. Mai 1932 wurde Kuhle Wampe von der Berli­ner Film­prüf­stelle verbo­ten, weil er die dama­li­gen Lebens­ver­hält­nisse wohl zu realis­tisch darstellte. Ein endgül­ti­ges Verbot erfolgte durch die Natio­nal­so­zia­lis­ten am 26. März 1933, danach galt der Film als verschol­len. Erst ab 1958 wurde er wieder gezeigt, erst in der DDR, 1968 auch im Westen.

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