Bundespolizei gegen Antifaschisten

Wie jetzt bekannt wurde, ist am 24. Februar der Vorsit­zende der VVN-BdA an der Ausreise nach Bulga­rien gehin­dert worden. Vom Flug­ha­fen BER wollte er in die Haupt­stadt Sofia flie­gen, um dort mit ande­ren gegen den Aufmarsch von Neona­zis und die Verherr­li­chung der Waffen-SS zu demons­trie­ren. Die Bundes­po­li­zei verhin­derte seinen Abflug und erteilte ihm ein Ausrei­se­ver­bot. Florian Gutsche wurde verhört, sein Gepäck durch­sucht.

Laut Anga­ben in der Ausrei­se­un­ter­sa­gung bestehe die Gefahr, dass er sich im Ausland an gewalt­tä­ti­gen Ausein­an­der­set­zun­gen betei­li­gen und das Anse­hen der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land erheb­lich schä­di­gen könnte. “Ich war völlig über­rascht”, sagt Gutsche zur taz. “Alles, was ich in Sofia vorhatte, war an einer zivil­ge­sell­schaft­li­chen Kund­ge­bung gegen die Nazis teil­zu­neh­men.” Auch sei er bisher nie für irgend­et­was rechts­kräf­tig verur­teilt worden.

Es ist ein poli­ti­scher Skan­dal, dass sich die Bundes­po­li­zei zum Hand­lan­ger von Faschis­ten macht. Gleich­zei­tig können aber mili­tante Neona­zis ins östli­che Ausland reisen, wenn dort z.B. in Tsche­chien oder Ungarn Aufmär­sche und Konzerte statt­fin­den. Offen­bar schä­digt dies dem Anse­hen Deutsch­lands nicht. Entwe­der hat die zustän­dige Innen­mi­nis­te­rin Nancy Faeser die Bundes­po­li­zei nicht unter Kontrolle oder sie hat ihren einst anti­fa­schis­ti­schen Anspruch verges­sen. Bei der Bundes­po­li­zei sind Sympa­thien mit Rechts­extre­mis­ten und Rassis­ten ja nicht unbe­kannt.

Die Verei­ni­gung der Verfolg­ten des Nazi­re­gimes — Bund des Anti­fa­schis­ten (VVN-BdA) ist ein anti­fa­schis­ti­scher Verein, der bereits 1947 gegrün­det wurde, aber keine gewalt­tä­tige Orga­ni­sa­tion. Die Verei­ni­gung ging aus Zusam­men­schlüs­sen von Wider­stands­kämp­fern und Natio­nal­so­zia­lis­mus-Verfolg­ten hervor, die nach der Befrei­ung vom Natio­nal­so­zia­lis­mus entstan­den waren. Mitglie­der waren selbst Leute wie Konrad Adenauer (Bundes­kanz­ler), Heinz Galin­ski (Vorsit­zen­der des Zentral­rats der Juden) oder Harald Poel­chau (Gefäng­nis­pfar­rer im Wider­stand gegen das NS-Regime). Ihrem Vorsit­zen­den die Teil­nahme an einer anti­fa­schis­ti­schen Demons­tra­tion zu verbie­ten, ist ein Akt staat­li­cher Will­kür.

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